Individueller Gehörschutz gegen Lärmbelästigung

 
 
Wer auf dem Arbeitsplatz einem Lärmpegel von über 80 dB(A) ausgesetzt ist, muss einen Gehörschutz tragen, um Gesundheitsschäden zu vermeiden. Bereits ab 85 dB(A) können Gehörschäden auftreten, die zu einer Lärmschwerhörigkeit führen. Auch durch einen kurzfristig erhöhten Schallpegel können nicht heilbare Hörschäden entstehen. Daher ist das Tragen eines Gehörschutzes unabdingbar.
 

Individueller Gehörschutz vom Fachmann

 
Ein individuell angepasster Lärmschutz sitzt wie ein maßgeschneiderter Anzug. Er bietet hohen Tragekomfort gepaart mit einem Dämpfungsverhalten, welches der europäischen Verordnung 2016/425 entspricht. Ein professioneller Ohrschutz schmiegt sich dabei dem Gehörgang an und filtert die hohen Impuls- und Hintergrundgeräusche raus.
 
  • Der Impulsschutz schützt die Mitarbeiter vor impulsartigen, lauten Geräuschen. Hierbei arbeitet der Filter so effektiv, dass eine Dämpfung von mehr als 30 dB bei einer Lärmbelastung von 160 dB(C) erreicht wird.
  • Der akustische Filter sorgt für eine Reduzierung von niedrigfrequenten Hintergrundgeräuschen, zum Beispiel in einer Werkstatt.
    • Einer starken Dämmung von gehörschädigenden Frequenzen, die zu irreparablen Schäden führen können
    • Durchlässigkeit von mittleren Frequenzen, wodurch Gespräche mit Kollegen verständlich bleiben
 

Das geschulte Team an Ihrer Seite

 
Die Firma Reuschenbach ist seit Jahren mit der Erstellung von individuell angepasstem Auditech Gehörschutz vertraut. Damit Sie für Ihre Mitarbeiter den passenden Gehörschutz (Otoplastik) finden, stehen wir Ihnen beratend zur Seite und sorgenden für einen reibungslosen Ablauf. Unser geschultes Team setzt das Fastmatrix V2 Verfahren der Firma auditech innovations zur Abnahme von Ohrabdrücken ein. Die Abdrücke dienen als Grundlage zur Herstellung für zertifizierten Gehörschutz und werden durch uns an auditech weitergeleitet.
 
 

Förderung durch die BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

 
Unternehmen, die in Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz investieren, sorgen dafür, dass die Anzahl der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingt Gesundheitsgefahren deutlich sinken. Dieses Engagement wird durch Prämien der BG Bau gefördert.
 
Im Rahmen der Arbeitsschutzprämien der BG BAU, werden Otoplastiken gefördert, die gemäß der TRLV Lärm bei der Auslieferung (oder innerhalb von 6 Monaten) einer Funktionskontrolle und einer Wiederholungsprüfung (im Abstand von 3 Jahren) unterzogen werden. Die akustischen Dämpfungselemente sind gemäß Gefährdungsbeurteilung dem Lärm und einer notwendigen Kommunikation im Arbeitsbereich auszuwählen und ggf. anzupassen. Die Arbeitsschutzprämie liegt pro Paar Otoplastiken bei 50 % der Anschaffungskosten, max. 100 Euro.
 
Nach der Herstellung erhält jeder Ihrer Mitarbeiter das umfangreiche AUDIPACK mit folgendem Inhalt:
 
  • Broschüre zur Sensibilisierung der Arbeitnehmer zum Thema Lärmschutz am Arbeitsplatz
  • Eine Identifikationskarte mit Seriennummer und Datum des Ablaufs der Herstellergarantie
  • Aufbewahrungsbox mit CE Kennzeichnung und Gürtelclip
  • Schnurwickler mit Sicherheitsschnur und Sollbruchstelle
  • Den PSA Lärmschutz aus Silikon mit abnehmbarem Filter
  • Ein Gel zur ersten Verwendung des Ohrstöpsels
Präsentationsvideo von auditech innovations